Nahnah, er hat schon recht... bis zu einem gewissen Grad:
TGD zahlt quasi doppelt Umsatzsteuer auf FW-Produkte, er kann die Steuer an FW nicht verrechnen, sondern muss die Steuer aus seinem Verkauf im Shop noch zusätzlich zahlen bzw. abführen. Bis hier setzt er tatsächlich zu beim Einzelposten, aber er kann die Aufwendungen als Sonderausgabe, Werbekosten Pipapo in der Bilanz deklarieren... Er macht ja definitiv mehr Umsatz durch dieses Angebot!
Wenn TGD als Unternehmer auftritt gibt es keine Mehrwertsteuer zwischen Unternehmen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Es handelt sich dann um einen sogenannten Innergemeinschaftlichen Erwerb welcher Steuerfrei ist. Das aber auch nur solange Forgeworld in einem Europäischen Land steuerlich gemeldet ist.
Brexit bringt hier nur das Problem das UK Unternehmen nicht mehr im EU-Bereich sind sondern als Ausland gelten. Somit fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (19%) an. Da Forgeworld nichtmal mehr ein eigenes Impressum hat werden die wohl unter dem Konzern mit GW laufen und nach aussen steuerlich aus UK wirken. Versand aus einem europäischen Land hätte nur Auswirkungen wenn FW mit europäischer USt-ID Auftritt. Und selbst dann würden nur die Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer wegfallen und es wäre wieder ein Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb.
Diese (EUst und Zölle) kann TGD selbstverständlich als Betriebsausgaben ansetzen da diese direkt in Verbindung mit seinen Umsätzen stehen.
Der Begriff Sonderbetriebsausgabe existiert für TGD nicht da er eine GmbH ist. Alles was er zur Erzielung seiner Umsätze aufwendet zählt als Betriebsausgaben (Außer die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer behandeln Vorgänge als nicht abziehbar).
Es ist richtig das TGD auf seine Umsätze 19% Umsatzsteuer einnimmt. Die gehört ihm jedoch nicht sondern dem Staat.
Somit ist steuerlich für ihn der Vorgang faktisch ergebnisneutral.
Draufzahlen bei der MwSt würde er faktisch nur wenn er als Privatperson auftreten würde was als GmbH nicht möglich ist da eine GmbH niemals als Privatperson gelten kann da sie eine Kapitalgesellschaft ist.
Mehr Umsatz macht er hier in dem Fall nur durch die Verbreiterung seines Portfolios und die Zusammenlegung von Bestellungen mit Games Workshop. Man kann seine FW Produkte faktisch als Nebenprodukt seiner GW Beziehung bezeichnen.
Sorry für OT aber die Aussagen haben jetzt mein Umsatzsteuerherz getriggert.
2*edit:
Der Mehrpreis gegenüber Forgeworld ist halt sein kalkulierter Gewinnaufschlag abzüglich Verwaltung und Einpreisung des Risikofaktors gegenüber dem Kunden im Schadensfall. Da Forgeworld nicht für seine perfekte Ware bekannt ist rechnet er wohl mit einem erheblich höheren Kundendienstgebrauch. Und er muss für Reklamationen gegenüber dem Kunden in Vorkasse gehen und hat erstmal den Liquiditatsverlust als auch die beschädigte Ware. Und danach darf er sich noch mit Forgeworld rumschlagen. Dieses Risiko muss er natürlich einpreisen um weiter Geschäftsfähig zu bleiben. Und da er diese Kosten nicht durch Massengeschäft kompensieren kann kommt dieser Aufpreis zustande.
Und genau solche Kosten zeigt Forgeworld natürlich nicht gegenüber dem Kunden bzw. Preist diese anders ein. Ich möchte bei FW die Buchhaltung ehrlich gesagt nicht machen. Ich hasse es Gutschriften zu schreiben.?