Turnier abgesagt - Geld zurück?

7€ sind nicht zu verachten, dafür kriegt man was anständiges zu futtern 😀

Oder 2 GW Farben und einen Cheeseburger bei Mäcces :lol:

Würd bei den Orgas nachfragen, normalerweise sollten sie dir das Geld erstatten (weil eben jenes Turnier nicht stattfand) oder du darfst beim nächsten mal für lau mitmischen.
 
Grundsätzlich würde ich mit §433 I BGB sagen: ja. Liegt eine Art von schriftlichem Vertrag vor (Anmeldebestätigung unter Vorbehalt, Teilnahmeformular), kann diese eigtl. die Geldrückzahlung bei Nichtstattfinden nicht ausschließen. Wenn nicht, so dürfte auf jeden Fall §433 greifen. Wenn sie dir also kein Turnier bieten können, kannst du das Geld zurückfordern.
 
Darf ich auch juristisch klugscheißern ?

Es ist ein Dienstvertrag §611 BGB. (sorry Leute aber nicht alles bei dem man Geld bezahlen muss ist immer gleich ein KV) Der Organisator sagt dir eine Leistung zu (Organisation und Durchführung eines Turniers) du zahlst die Vergütung.

Bei diesem VT liegt evtl. From der Unmöglichkeit der Leistung vor z.B. nach §275 BGB. (z.B. du warst der einzige Angemeldete). Dann gehts nach §326 BGB und die Orga hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ergo kannst du sie herausverlangen gem. §812 BGB.

Fragt sich wies ist wenn der zur Durchführung genung Personen angemeldet waren.
Dann ergibt sich dein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag nach §323 BGB (Vertragsleistung wurde nicht erbracht). Nachfrist zum Erbringen der Leistung wirst du wohl nicht setzen müssen, da wohl der Organisator die Organisation ernsthaft verweigen wird. §323 Abs.2 Nr.1 BGB. Der Rücktritt läuft dann nach §346 BGB ab wonahc du auch dein Geld Verlangen kannst.


Also falls der Organisator nicht irgendwie eine Klausel von wegen "kein Geld zurück bei Absage" hat, kannst du dein Geld zurückverlangen.

Wenns ne Klausel gibt kann man die aber sehr wahrscheinlich über AGB-Kontrolle kippen. Aber das ist ein anderes Kapitel. Also gib bescheid wenns ne Klausel gibt. Ich hab jetzt echt kein Bock das zu prüfen.
Wie immer: alle Angaben ohne Gewähr wegen Uhrzeit, mangels präziser Angabe und bleierner Müdigkeit und ohne dass der Onkel dafür Geld verlangt sondern dir nur eine freundschaftliche Auskunft erteilt (sprich keine Rechtsberatung gibt).

N8
 
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Nein, die Klausel gibt's nicht.
Ich habe hauptsächlich gefragt, weil ein Kumpel von mir auch da angemeldet war und seine Gebühr auch noch nicht zurückbekommen hat, obwohl ihm das zugesagt wurde.

@Onkel, der jünger ist als ich 😉: danke, das dürfte mir vom Detailgrad reichen. Der Disclaimer wäre nicht nötig gewesen, ich würde mich wohl eher nicht auf eine "Beratung" aus nem Internetforum berufen, sondern sehe so was nur als Hinweise, um mich selber schlau zu machen. Bin im BGB nicht fit, da ich mich aus meinem Studium nur mit dem StGB wirklich auskenne 🙂
 
Das Problem für die Orga da könnte sein, dass sie eure Kontonummer/Bankleitzahlen nicht haben. Denn nur weil du überwiesen hast, hat der Empfänger Diese nicht!

Bei abgesagtem Turnier würde ich auch zurückzahlen, anders sieht es aus bei Spieler-Absagen im letzten Moment... Da weiß ich nicht so genau wie man es managen sollte... müsste... dürfte...
 
dir steht eine rückzahlung des startgeldes zu, und zwar aufgrund von ungerechtfetigter bereicherung gemäß §812 BGB...

eine unmöglichkeit ist hier nicht anzunehmen, geld zu leisten ist niemals unmöglich, sprich alle möglichen fälle des §275 BGB scheiden hier aus, aber bitte zwing mich jetzt nicht, den parlant oder den münchner kommentar rauszukramen... jedenfalls die unmöglichkeit einer geldleistung besteht niemals.

EDIT:
Also falls der Organisator nicht irgendwie eine Klausel von wegen "kein Geld zurück bei Absage" hat, kannst du dein Geld zurückverlangen.

solch eine klausel würde natürlich gegen die guten sitten verstoßen, weil es deinen gesetzlichen anspruch ausschließt. und gesetzliche ansprüche kannst du nicht ausschließen, du kannst lediglich vereinbaren, mehr als das gesetzliche minimum zu gewähren...

sprich, die orga könnte dir auch 10€ erstattung gewähren, muß mindetsens aber die 7€ zurückgewähren. 5€ oder gar gar nichts sind dem gesetz nach ausgeschlossen...
 
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@Essentia

Eine evtl. Unmöglichkeit bezog sich auf die Leistung Durchführung eines Turniers (z.B. nur ein Spieler angemeldet) nicht auf die Geldleistung. In der Folge Unmöglichkeit der Leistung Turnier -> Anspruch entfällt §326 -> §812
Oder hab ich da nen Denkfehler ?

@Bloodknight

Wg. "Onkel", das war keinesfalls Oberlehrerhaft gemeint sondern eher als Spass gedacht. Aber ich denk du hasts auch so aufgefasst.😉
Wg. Disclaimer: Ich denke die meisten werden sich nicht auf ein Internetforum berufen wenns um Rechtsfragen geht... aber da gibts noch das mit den Pferden und dem Kotzen...
 
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