Regelbuch und Dexe als PDF

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UspRabbit

Aushilfspinsler
15. März 2010
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Hallo zusammen .. Ich hab da mal ne Frage ^^

Gibt es das Regelbuch und die Codexe auch in digitaler Form auf legalem wege zu besorgen ?
Hintergrund ist einfach das ich das Regelbuch und den Codex ungerne mit durch die Gegend schleppen will .. Das Regelbuch is ja nich gerade leicht ^^

Und da Tablets ja mittlerweile durchaus bezahlbar und vorallem leichter sind im Gewicht würde sich das ja quasi anbieten.
 
Klar geht das, Du kaufst Dir Regelwerk und sämtliche Dexe, scannst sie ein und machst PDFs davon für den ausschließlichen Privatgebrauch. Ansonsten gibt´s keine LEGALE Möglichkeit, weil GW selber so ein Produkt leider nicht anbietet. Und damit ist alles Andere aber mal sowas von ILLEGAL! Auch wenn Du so etwas umsonst im Internet finden würdest, dann sind das trotzdem Raupkopien und damit der Diebstahl geistigen Eigentums. -_-


Gruß
General Grundmann
 
Hmm das is ärgerlich .....

Denn ich wär eigentlich froh das gewesen das Gesamtgewicht meines Armeekoffers etwas drücken zu können da meine Marines abgesen von den Panzern gänzlich aus Metal sind.

Und keine Sorge .. Ich habe das Regelbuch und den Dex in physischer Form vor mir liegen ..Mir gehts also nich darum um den Kaufpreis drum rum zu kommen sondern es halt etwas leichter zu haben ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gesagte gilt nicht nur für Tabletop. Eigentlich gibt es so gut wie alle Regeln zu allen Spielsystemarten als pdf-download inkl. Erratas, Updates usw.

GW ist eine der ganz, ganz wenigen Firmen, die es nach wie vor NICHT wollen und/oder können.
(Kleine Ausnahme: Die Japanischen Regelwerke gab es zumindest als ich das letzte mal geschaut habe als KOSTENLOSE PDFs). So kann man zumindest mal Punkte nachschauen, aber da muss man schon eine Idee davon haben, wo was steht usw.

Im übrigen liegt das bei GW ganz klar daran, dass sie neben den Regeln, die z.B. in Deutschland überraschenderweise nichtmal richtig schützenswert sind, auch noch den ganzen Hintergrundkram als HAUPTteil des Codex oder des Regelbuchs reinknallen. Die Geschichten und Beschreibungen und Abbildungen sind eben geistiges Eigentum, für das man bare Münze zahlen muss, wenn man sie lesen will, so anspruchslos oder schlecht, wie sie oft sind (Grüß[email protected].)

Und das ist für mich der unverstänliche Part der ganzen Story. Warum bringen sie nicht abgespeckte Versionen als PDF raus, oder ZUMINDEST das Grundregelwerk aus der Grundbox??

Wenn sie zwei Anfänger die Grundbox kaufen und die Armeen teilen, hat nur einer ein Regelbuch!! Wie beschränkt muss man sein, hier nicht wenigstens für den anderen nen Download-Code aus dem HAUSEIGENEN eBook-Shop beizulgen?

Und der Trend geht bei GW ja auch noch in die entgegengesetzte Richtung. Die Regelwerke werden immer aufwendiger und immer teurer. Für die 6th 40k sind ja auch Hardcover Dexe angekündigt.

Ich gehe davon aus, dass man zur neuen 40k Edition zusätzlich irgendeine Art von digitalem Zusatzmaterial anbieten wird und auch anbieten muss!
 
gibt es eigentlich irgendwelche zahlen inwieweit die Codices und RB zum konzernumsatzbeitragen bzw. gewinn bringen?

eine der groessten bremsen der Codexupdates bzw. deren rewriting ist ja das momentane bekenntnis zu "nur-papierform".

zitat omach:
"Und das ist für mich der unverstänliche Part der ganzen Story. Warum bringen sie nicht abgespeckte Versionen als PDF raus, oder ZUMINDEST das Grundregelwerk aus der Grundbox??"

exakt meine meinung
 
Aber wenn du die Bücher besitzt und dann "irgendwoher" digitale Versionen davon bekommst wird dich wohl niemand verknacken.
Nein, das ist nicht korrekt. In den üblichen P2P Tauschbörsen bspw. werden die bereits heruntergeladenen Dateifragmente gleichzeitig anderen zum Download angeboten. Somit machst Du Dich gleichzeitg der Weiterverbreitung strafbar. 🙄

Einzelne Codizes, wie bspw. die Hexenjäger, gab es doch als abgespeckte PDFs. Was wollt ihr denn?^^
 
Nein, das ist nicht korrekt. In den üblichen P2P Tauschbörsen bspw. werden die bereits heruntergeladenen Dateifragmente gleichzeitig anderen zum Download angeboten. Somit machst Du Dich gleichzeitg der Weiterverbreitung strafbar. 🙄

Ich kenne mich da nicht so genau aus, aber gilt das dann auch für Rapidshare, Megaupload und ähnliches? Das ist ja kein P2P wenn ich das Prinzip richtig verstehe und da läge die Schuld dann beim Uploader. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass man das entsprechende Regelwerk selbst besitzt und nur eine digitale Version für den Transport haben möchte 😉
 
Ich kenne mich da nicht so genau aus, aber gilt das dann auch für Rapidshare, Megaupload und ähnliches? Das ist ja kein P2P wenn ich das Prinzip richtig verstehe und da läge die Schuld dann beim Uploader. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass man das entsprechende Regelwerk selbst besitzt und nur eine digitale Version für den Transport haben möchte 😉
Sobald Du den Link verbreitest, bist Du in der gleichen Situation wie aktuell die Betreiber von kino.to. Diese hatten ja auch nur Links zur Verfügung gestellt, wo Filme u.ä. zu finden waren. Und das Anschauen / der Download der Filme ist momentan noch juristische Grauzone, meines Wissens.
 
Juristische Grauzone =/= Strafbar...
Würde ich meinen Arsch nicht drauf wetten. Oftmals ist es eher so dass solche Fälle noch nicht vor Gericht durchexerziert wurden. Gibt es dann erst einmal eine Grundsatzentscheidung, kann es ganz schnell gehen. 😉

Ich bin natürlich kein Jurist, deswegen sind meine Ausführung mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Und kein Jurist würde sich hier verbindlich zu irgendwelchen Sachen äußern, schon allein weil er es nicht darf.^_^
 
Sobald Du den Link verbreitest, bist Du in der gleichen Situation wie aktuell die Betreiber von kino.to. Diese hatten ja auch nur Links zur Verfügung gestellt, wo Filme u.ä. zu finden waren. Und das Anschauen / der Download der Filme ist momentan noch juristische Grauzone, meines Wissens.
Nein, die Betreiber von kino.to haben Leute dafür bezahlt dass sie Filme hochladen, die Kino.to dann verlinken konnte.
DESWEGEN stehen die Betreiber von kino.to jetzt vor Gericht und die Betreiber von ca. 2000 anderen Streamingseiten nicht.
 
Komisch dass ein Großteil der (wenn nicht gar alle) Streamingdienste, auf die kino.to verwiesen hat, immer noch über andere "Filmsuchmaschinen" erreichbar sind. Das untergräbt irgendwie Deine Behauptung.

Korrekt ist dass kino.to wohl ein "Bonusprogramm" für eifrige Linksammler und -poster hatte und ebenso dass sie über Premiumdienst-Angebote sich mehrere Millionen erwirtschaftet hatten.

Nichtsdestotrotz ist aktuell der ganze Sachverhalt juristisch noch nicht durchgekaut. Und nur weil Max Mustermann mit der Weiterverbreitung des Links kein Geld für sich erwirtschaftet, entsteht dem Urheberrechtsinhaber ein Schaden. Damit ist und bleibt es ein potentieller Straftatsbestand.

Urhebergesetz schrieb:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Edit: Die Grauzone in diesem Fall ist übrigens, wie Stream anschauen zu werten ist. Effektiv wird der Film ja beim Anschauen als Kopie temporär auf der eigenen Festplatte gespeichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte kino.to rund vier Millionen Besucher täglich. Das Web-Angebot war so populär, weil es widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkte. Die Hauptbeschuldigten sollen mit dem Portal siebenstellige Gewinne erzielt haben. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Zudem wurden in Deutschland und auf Mallorca drei Luxusautos und auf dem deutschen Konto eines führenden kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro sichergestellt.

Später erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B., 38, stecke auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und habe zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten worden seien, betrieben.

(Quelle: SPO)
Und genau das ist es was den Betreibern von kino.to das Genick gebrochen hat - die Tatsache dass sie dumm genug waren selbst Server zu betreiben auf denen kopierte Filme lagerten.
Und das ist auch der Grund warum einem Haufen Betreibern anderer Streamingseiten bisher nichts passiert ist und so schnell auch nichts passieren wird.

(Außerdem kommt es hier auch immer auf die Steamingseite selbst an - mit einem großen Angebot macht man sich natürlich zur Zielscheibe der Filmhersteller (die dann auch entsprechend viel versuchen), während kleine Seiten wie Futurama-Stream oder allsp ziemlich unbehelligt leben können, weil sie eh nur ein Nischenpublikum erreichen - oder im Falle von Southpark es den Inhalt eh schon vom Hersteller kostenlos im Netz gibt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das ist nicht korrekt. In den üblichen P2P Tauschbörsen bspw. werden die bereits heruntergeladenen Dateifragmente gleichzeitig anderen zum Download angeboten. Somit machst Du Dich gleichzeitg der Weiterverbreitung strafbar. 🙄

Einzelne Codizes, wie bspw. die Hexenjäger, gab es doch als abgespeckte PDFs. Was wollt ihr denn?^^

Ähem, wer benutzt denn heute noch P2P? Was das Gewicht angeht: mit Verlaub, aber SO schwer sind die Codizes jetzt nicht 🙄
 
Nur mal zur Anmerkung:

Es ist völlig legal, seinen Codex einzuscannen und diese PDFs Familie und Freunden (nicht aber nur flüchtigen Bekannten oder gar Unbekannten) weiterzugeben (Privatkopie).

Wissen die meisten nicht.


Ähem, wer benutzt denn heute noch P2P? Was das Gewicht angeht: mit Verlaub, aber SO schwer sind die Codizes jetzt nicht 🙄

Naja, ist schon praktisch Regelbuch, IA und alle Codizies dabei haben zu können und die trägt man nicht mal so unterm Arm. Mal abgesehen davon, dass man auch eine einzelnen Codex nicht immer rumschleppen will, wenn man nicht gerade auch einen Armeekoffer trägt.
 
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